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L 3 AS 15/18•Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 3. Senat, 2020-10-23, L 3 AS 15/18
L 3 AS 15/18Sozialversicherungsgericht / 3. Abteilung23.10.2020
1. Kurzfristige Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften, die innerhalb eines Bewilligungsabschnitts getätigt werden, sind grundsicherungsrechtlich als Einkommen zu bewerten. (Rn.28) 2. Einnahmen aus Produkttests, bei denen der Teilnehmer den zuvor aufgewandten Kaufpreis erstattet bekommt, sind keine Einnahmen in Geld. Sie können aber Einnahmen in Geldeswert sein, weil das gekaufte Produkt effektiv kostenlos zur Verfügung gestellt wird. (Rn.29)
Entscheidungsdatum: 2020-10-23
Aktenzeichen: L 3 AS 15/18
ECLI: ECLI:DE:LSGSH:2020:1023.L3AS15.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11b Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 2, § 2 Abs 6 AlgIIV 2008, § 4 S 1 AlgIIV 2008, § 4 S 2 Nr 3 AlgIIV 2008 ... mehr
Kurzfristige Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften, die innerhalb eines Bewilligungsabschnitts getätigt werden, sind grundsicherungsrechtlich als Einkommen zu bewerten. (Rn.28)
Einnahmen aus Produkttests, bei denen der Teilnehmer den zuvor aufgewandten Kaufpreis erstattet bekommt, sind keine Einnahmen in Geld. Sie können aber Einnahmen in Geldeswert sein, weil das gekaufte Produkt effektiv kostenlos zur Verfügung gestellt wird. (Rn.29)
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