LG Kiel 17. Zivilkammer, 2016-10-27, 17 O 242/11

17 O 242/11Kantonsgericht27.10.2016

Regest

Die Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung in Form der Anordnung eines Zwangsgeldes liegen vor, wenn die gemäß rechtskräftigem Urteil vorzunehmende Auskunft nur unvollständig erteilt wird und auch keine Aufgliederung der Ausgabenposten erfolgt, obwohl die Schuldnerin hierzu gemäß Urteil verpflichtet ist.(Rn.3) (Rn.8) (Rn.9)

Gesamter Gesetzestext

LG Kiel 17. Zivilkammer — 17 O 242/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-27

Aktenzeichen: 17 O 242/11

ECLI: ECLI:DE:LGKIEL:2016:1027.17O242.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Orientierungssatz

Die Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung in Form der Anordnung eines Zwangsgeldes liegen vor, wenn die gemäß rechtskräftigem Urteil vorzunehmende Auskunft nur unvollständig erteilt wird und auch keine Aufgliederung der Ausgabenposten erfolgt, obwohl die Schuldnerin hierzu gemäß Urteil verpflichtet ist.(Rn.3) (Rn.8) (Rn.9)

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.