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8 O 236/14•LG Flensburg 8. Zivilkammer, 2016-02-09, 8 O 236/14
8 O 236/14Kantonsgericht09.02.2016
Schätzung des Streitwerts des Unterlassungsanspruchs nach Maßgabe der fiktiven Lizenzgebühr.(Rn.10)
Entscheidungsdatum: 2016-02-09
Aktenzeichen: 8 O 236/14
ECLI: ECLI:DE:LGFLENS:2016:0209.8O236.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Schätzung des Streitwerts des Unterlassungsanspruchs nach Maßgabe der fiktiven Lizenzgebühr.(Rn.10)
Der Gebührenstreitwert eines Antrags auf Unterlassung einer rechtswidrigen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Form des öffentlichen Zugänglichmachens im Internet über sog. Filesharing-Netzwerke bemisst sich nach dem fünffachen Betrag des im Wege der Lizenzanalogie zu schätzenden Schadens.(Rn.10)
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.Abänderung durch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 14.06.2016, 6 W 6/16.
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