Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 4. Senat, 2019-06-18, L 4 KA 43/17

L 4 KA 43/17Sozialversicherungsgericht / 4. Abteilung18.06.2019

Regest

Die Regelung in Abschn 31.5.3 EBM-Ä 2008 lässt die Abrechnung von Anästhesien auch in den Fällen zu, in denen der Operateur zwar ein anderer Vertragsarzt ist, im konkreten Fall aber nicht über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung vertragsärztlich abrechnet. (Rn.48)

Gesamter Gesetzestext

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 4. Senat — L 4 KA 43/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-18

Aktenzeichen: L 4 KA 43/17

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 87 Abs 1 SGB 5, Abschn 31.5.3 EBM-Ä 2008, Abschn 31.2 EBM-Ä 2008

Orientierungssatz

Die Regelung in Abschn 31.5.3 EBM-Ä 2008 lässt die Abrechnung von Anästhesien auch in den Fällen zu, in denen der Operateur zwar ein anderer Vertragsarzt ist, im konkreten Fall aber nicht über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung vertragsärztlich abrechnet. (Rn.48)

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