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L 3 AL 10/17•Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 3. Senat, 2018-11-23, L 3 AL 10/17
L 3 AL 10/17Sozialversicherungsgericht / 3. Abteilung23.11.2018
1. Hat eine Mutter wegen längerer freiwilliger Unterbrechungen ihres Berufslebens wegen Kindererziehung im erweiterten Bemessungsrahmen von zwei Jahren nicht wenigstens für die Dauer von 150 Tagen Anspruch auf Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, so führt § 150 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 3 dazu, dass nach § 152 Abs 1 SGB 3 ein fiktives Arbeitsentgelt als Bemessungsentgelt zugrunde zu legen ist. (Rn.32) 2. Dies verstößt weder gegen Verfassungs- noch Gemeinschaftsrecht. (Rn.40)
Entscheidungsdatum: 2018-11-23
Aktenzeichen: L 3 AL 10/17
ECLI: ECLI:DE:LSGSH:2018:1123.L3AL10.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 150 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 3, § 152 Abs 1 SGB 3, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 4 GG ... mehr
Hat eine Mutter wegen längerer freiwilliger Unterbrechungen ihres Berufslebens wegen Kindererziehung im erweiterten Bemessungsrahmen von zwei Jahren nicht wenigstens für die Dauer von 150 Tagen Anspruch auf Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, so führt § 150 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 3 dazu, dass nach § 152 Abs 1 SGB 3 ein fiktives Arbeitsentgelt als Bemessungsentgelt zugrunde zu legen ist. (Rn.32)
Dies verstößt weder gegen Verfassungs- noch Gemeinschaftsrecht. (Rn.40)
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