AG Bad Segeberg, 2018-10-22, 3 XIV 7811 L

3 XIV 7811 LGericht erster Instanz22.10.2018

Regest

Während einer Fixierungsmaßnahme im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung muss die Eins-zu-Eins-Betreuung durch therapeutisches oder pflegerisches Personal in der Weise sein, dass eine Eins-zu-Eins-Betreuung ein ständiger und unmittelbarer Sichtkontakt zwischen dem Personal der Klinik und dem Fixierten sichergestellt sein muss und dass das Personal für den Fixierten stets erreichbar sein muss.

Gesamter Gesetzestext

AG Bad Segeberg — 3 XIV 7811 L — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-10-22

Aktenzeichen: 3 XIV 7811 L

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Während einer Fixierungsmaßnahme im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung muss die Eins-zu-Eins-Betreuung durch therapeutisches oder pflegerisches Personal in der Weise sein, dass eine Eins-zu-Eins-Betreuung ein ständiger und unmittelbarer Sichtkontakt zwischen dem Personal der Klinik und dem Fixierten sichergestellt sein muss und dass das Personal für den Fixierten stets erreichbar sein muss.

Orientierungssatz

Zitierung: Vergleiche BVerfG, 24. Juli 2018, 2 BvR 309/15, NJW 2018, 2619.

Tenor

Der Antrag des Antragstellers vom 22.10.2018 auf einstweilige Anordnung einer Sicherungsmaßnahme (Fixierung) wird zurückgewiesen.

Gründe

1 Eine Fixierung ist nicht anzuordnen, weil sich das Psychiatrische Krankenhaus S. nicht an die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Durchführung einer Fixierung hält.

2 Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2018, 2619) muss während einer Fixierungsmaßnahme im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung eine Eins-zu-Eins-Betreuung durch therapeutisches oder pflegerisches Personal gewährleistet sein.

3 Das Gericht versteht die Entscheidung des BVerfG zur Eins-zu-eins-Betreuung so, dass eine Eins-zu-Eins-Betreuung ein ständiger und unmittelbarer Sichtkontakt zwischen dem Personal der Klinik und dem Fixierten sichergestellt sein muss und dass das Personal für den Fixierten stets erreichbar sein muss.

4 So liegt es hier aber nicht.

5 Ausweislich eines Telefonates mit der Station …, Schwester …, findet ein Sichtkontakt zu dem Betroffenen nur alle 10 bis 15 Minuten statt. Eine Änderung dieser Praxis haben weder die Schwester noch der behandelnde Oberarzt zugesagt.

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