Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 7. Senat, 2015-10-27, L 7 R 43/14

L 7 R 43/14Sozialversicherungsgericht / Division 727.10.2015

Regest

1. Die Erstattung der Kosten einer selbstbeschafften Leistung der medizinischen Rehabilitation im außereuropäischen Ausland setzt regelmäßig eine Ermessensreduzierung auf Null voraus. (Rn.37) 2. Eine Ermessensreduzierung auf Null ist bei dermatologischen Rehabehandlungen am Toten Meer in Israel nur anzunehmen, wenn inländische bzw innereuropäische Reha-Behandlungen zuvor erfolglos oder mit wenig nachhaltigem Erfolg durchgeführt worden sind. (Rn.42)

Gesamter Gesetzestext

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 7. Senat — L 7 R 43/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-27

Aktenzeichen: L 7 R 43/14

ECLI: ECLI:DE:LSGSH:2015:1027.L7R43.14.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 14 Abs 2 SGB 9, § 15 Abs 1 S 2 SGB 9, § 18 SGB 9, § 18 Abs 1 SGB 5, § 40 Abs 2 SGB 5 ... mehr

Leitsatz

  1. Die Erstattung der Kosten einer selbstbeschafften Leistung der medizinischen Rehabilitation im außereuropäischen Ausland setzt regelmäßig eine Ermessensreduzierung auf Null voraus. (Rn.37)

  2. Eine Ermessensreduzierung auf Null ist bei dermatologischen Rehabehandlungen am Toten Meer in Israel nur anzunehmen, wenn inländische bzw innereuropäische Reha-Behandlungen zuvor erfolglos oder mit wenig nachhaltigem Erfolg durchgeführt worden sind. (Rn.42)

Orientierungssatz

Zu Leitsatz 2 vgl auch LSG München vom 25.6.2013 - L 6 R 921/11.

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