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L 8 U 82/15•Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 8. Senat, 2018-10-17, L 8 U 82/15
L 8 U 82/15Sozialversicherungsgericht / Division 817.10.2018
1. Die bloße Möglichkeit eines kausalen Zusammenhangs zwischen einem Halswirbelsäulentrauma als Gesundheitserstschaden und einer Schwindelsymptomatik als geltend gemachtem Folgeschaden eines Arbeitsunfalls genügt nicht, um einen Rentenanspruch zu begründen. (Rn.47) 2. Es ist im Rahmen der Prüfung der rechtlichen Wesentlichkeit einer behaupteten Ursache unzulässig, aus dem rein zeitlichen Aufeinanderfolgen eines gesundheitlichen Erstschadens und einer später auftretenden psychischen Gesundheitsstörung zu folgern, dass diese wesentlich durch den Unfall verursacht wurde. (Rn.51)
Entscheidungsdatum: 2018-10-17
Aktenzeichen: L 8 U 82/15
Dokumenttyp: Urteil
Die bloße Möglichkeit eines kausalen Zusammenhangs zwischen einem Halswirbelsäulentrauma als Gesundheitserstschaden und einer Schwindelsymptomatik als geltend gemachtem Folgeschaden eines Arbeitsunfalls genügt nicht, um einen Rentenanspruch zu begründen. (Rn.47)
Es ist im Rahmen der Prüfung der rechtlichen Wesentlichkeit einer behaupteten Ursache unzulässig, aus dem rein zeitlichen Aufeinanderfolgen eines gesundheitlichen Erstschadens und einer später auftretenden psychischen Gesundheitsstörung zu folgern, dass diese wesentlich durch den Unfall verursacht wurde. (Rn.51)
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