VG Halle (Saale) 7. Kammer, 2025-02-24, 7 A 141/23 HAL

7 A 141/23 HALVerwaltungsgericht / Chamber 724.02.2025

Gesamter Gesetzestext

VG Halle (Saale) 7. Kammer — 7 A 141/23 HAL — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-24

Aktenzeichen: 7 A 141/23 HAL

ECLI: ECLI:DE:VGHALLE:2025:0224.7A141.23HAL.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: Art 49 AEUV, Art 12 GG, § 42 VwGO, § 4d GlüStVtr ST 2021, § 4c GlüStVtr ST 2021 ... mehr

Tenor

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

Gründe

1 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG. Hiernach ist im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. In glücksspielrechtlichen Verfahren bezüglich einzelner Nebenbestimmungen eines Erlaubnisbescheides zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele schätzt das Gericht die Bedeutung für den Glücksspielanbieter regelmäßig auf den im Tenor festgesetzten Betrag.

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