LG Magdeburg 4. Kammer für Handelssachen, 2024-06-05, 36 O 72/23 (016)

36 O 72/23 (016)Kantonsgericht05.06.2024

Regest

Ein Zahlungsempfänger darf gegenüber Verbrauchern keine Entgelte für die Nutzung von Debit- und bestimmten Kreditkarten verlangen. Dies soll das im BGB enthaltene Verbot der Erhebung von Zahlungsentgelten sicherstellen. Ein solches Entgeltverlangen kommt bereits dadurch zum Ausdruck, dass ein Unternehmen das Entgelt für die Kartenzahlung auf eine dem Verbraucher präsentierte Rechnung setzt.

Gesamter Gesetzestext

LG Magdeburg 4. Kammer für Handelssachen — 36 O 72/23 (016) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-06-05

Aktenzeichen: 36 O 72/23 (016)

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 3a UWG, § 270a S 1 BGB, § 8 Abs 1 S 1 UWG, Art 62 Abs 4 EURL 2015/2366

Orientierungssatz

Ein Zahlungsempfänger darf gegenüber Verbrauchern keine Entgelte für die Nutzung von Debit- und bestimmten Kreditkarten verlangen. Dies soll das im BGB enthaltene Verbot der Erhebung von Zahlungsentgelten sicherstellen. Ein solches Entgeltverlangen kommt bereits dadurch zum Ausdruck, dass ein Unternehmen das Entgelt für die Kartenzahlung auf eine dem Verbraucher präsentierte Rechnung setzt.

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