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29 Qs 27/24, 29 Qs 954 Js 86381/23 (27/24)•LG Magdeburg 9. Große Strafkammer, 2024-04-23, 29 Qs 27/24, 29 Qs 954 Js 86381/23 (27/24)
29 Qs 27/24, 29 Qs 954 Js 86381/23 (27/24)Kantonsgericht23.04.2024
Bestehen begründete Zweifel an der Fähigkeit des Angeklagten, sich interessengerecht zu verteidigen, besteht eine notwendige Verteidigung i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO auch dann, wenn eine ursprünglich angeordnete amtliche Betreuung des Angeklagten aufgehoben wurde. Verfahrensgang vorgehend AG Quedlinburg, 19. Februar 2024, 2 Ds 150/23
Entscheidungsdatum: 2024-04-23
Aktenzeichen: 29 Qs 27/24, 29 Qs 954 Js 86381/23 (27/24)
Dokumenttyp: Beschluss
Bestehen begründete Zweifel an der Fähigkeit des Angeklagten, sich interessengerecht zu verteidigen, besteht eine notwendige Verteidigung i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO auch dann, wenn eine ursprünglich angeordnete amtliche Betreuung des Angeklagten aufgehoben wurde.
Verfahrensgang
vorgehend AG Quedlinburg, 19. Februar 2024, 2 Ds 150/23
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