LG Magdeburg 2. Große Strafkammer, 2022-10-20, 22 KLs 3/22

22 KLs 3/22Kantonsgericht20.10.2022

Regest

Wurde ein Rechtsanwalt während des gesamten Verfahrensablaufs konkludent wie ein Pflichtverteidiger behandelt, ist er nachträglich durch entsprechenden Beschluss als Pflichtverteidiger beizuordnen.

Gesamter Gesetzestext

LG Magdeburg 2. Große Strafkammer — 22 KLs 3/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-20

Aktenzeichen: 22 KLs 3/22

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 140 StPO, §§ 140ff StPO

Rechtskraft: ja

Orientierungssatz

Wurde ein Rechtsanwalt während des gesamten Verfahrensablaufs konkludent wie ein Pflichtverteidiger behandelt, ist er nachträglich durch entsprechenden Beschluss als Pflichtverteidiger beizuordnen.

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