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22 KLs 3/22•LG Magdeburg 2. Große Strafkammer, 2022-10-20, 22 KLs 3/22
22 KLs 3/22Kantonsgericht20.10.2022
Wurde ein Rechtsanwalt während des gesamten Verfahrensablaufs konkludent wie ein Pflichtverteidiger behandelt, ist er nachträglich durch entsprechenden Beschluss als Pflichtverteidiger beizuordnen.
Entscheidungsdatum: 2022-10-20
Aktenzeichen: 22 KLs 3/22
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 140 StPO, §§ 140ff StPO
Rechtskraft: ja
Wurde ein Rechtsanwalt während des gesamten Verfahrensablaufs konkludent wie ein Pflichtverteidiger behandelt, ist er nachträglich durch entsprechenden Beschluss als Pflichtverteidiger beizuordnen.
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