ArbG Magdeburg 6. Kammer, 2022-05-18, 6 Ca 1440/21

6 Ca 1440/21Arbeitsgericht / Chamber 618.05.2022

Regest

Der bereicherungsrechtliche Rückzahlungsanspruch hinsichtlich überzahlter Vergütung bezieht sich lediglich auf den Nettobetrag. Der Arbeitgeber ist bei einer Entgeltrückzahlung folglich gehalten, die darauf entfallenden Steuern unmittelbar vom Finanzamt zurückzufordern. Den Arbeitnehmer im Fall der Entgeltrückzahlung nur auf den Nettobetrag haften zu lassen, erscheint interessengerecht.(Rn.12)

Gesamter Gesetzestext

ArbG Magdeburg 6. Kammer — 6 Ca 1440/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-18

Aktenzeichen: 6 Ca 1440/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGMAG:2022:0518.6CA1440.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 812 BGB, § 814 BGB

Rechtskraft: ja

Orientierungssatz

Der bereicherungsrechtliche Rückzahlungsanspruch hinsichtlich überzahlter Vergütung bezieht sich lediglich auf den Nettobetrag. Der Arbeitgeber ist bei einer Entgeltrückzahlung folglich gehalten, die darauf entfallenden Steuern unmittelbar vom Finanzamt zurückzufordern. Den Arbeitnehmer im Fall der Entgeltrückzahlung nur auf den Nettobetrag haften zu lassen, erscheint interessengerecht.(Rn.12)

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