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1 Ca 65/20•ArbG Dessau-Roßlau 1. Kammer, 2020-08-12, 1 Ca 65/20
1 Ca 65/20Arbeitsgericht / 1. Kammer12.08.2020
Erstattet der Arbeitnehmer eine Strafanzeige, in der er auf die Verletzung von Quarantänebestimmungen durch den Arbeitgeber oder einen Vorgesetzten hinweist, so stellt dies keinen Grund zur außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung dar.(Rn.34)
Entscheidungsdatum: 2020-08-12
Aktenzeichen: 1 Ca 65/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGDES:2020:0812.1CA65.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 1 KSchG, § 626 Abs 1 BGB
Rechtskraft: ja
Erstattet der Arbeitnehmer eine Strafanzeige, in der er auf die Verletzung von Quarantänebestimmungen durch den Arbeitgeber oder einen Vorgesetzten hinweist, so stellt dies keinen Grund zur außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung dar.(Rn.34)
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