LG Halle (Saale) 1. Zivilkammer, 2019-03-29, 1 S 253/18

1 S 253/18Kantonsgericht / I. Zivilkammer29.03.2019

Gesamter Gesetzestext

LG Halle (Saale) 1. Zivilkammer — 1 S 253/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-03-29

Aktenzeichen: 1 S 253/18

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, nachdem das Rechtsmittel zurückgenommen worden ist. Gleichzeitig wird diese Partei des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt (§ 516 Abs. 3 ZPO).

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 2.218,46 € festgesetzt.

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