Landessozialgericht Sachsen-Anhalt 4. Senat, 2019-02-15, L 4 AS 164/12

L 4 AS 164/12Sozialversicherungsgericht / 4. Abteilung15.02.2019

Regest

1. Die Gutschrift einer Versicherungssumme im laufenden Leistungsbezug ist als einmalige Einnahme nach § 11 Abs 3 SGB II zu verteilen. Ein Verbrauch während des Verteilzeitraums ist im Aufhebungs- und Erstattungsfall unbeachtlich. (Rn.37) 2. Zu den Anforderungen an den Nachweis von Vermögenslosigkeit im Rahmen der Minderjährigenhaftungsbeschränkung. (Rn.46)

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt 4. Senat — L 4 AS 164/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-15

Aktenzeichen: L 4 AS 164/12

ECLI: ECLI:DE:LSGST:2019:0215.L4AS164.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 10, § 50 Abs 1 S 1 SGB 10, § 330 Abs 2 SGB 3, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 ... mehr

Leitsatz

  1. Die Gutschrift einer Versicherungssumme im laufenden Leistungsbezug ist als einmalige Einnahme nach § 11 Abs 3 SGB II zu verteilen. Ein Verbrauch während des Verteilzeitraums ist im Aufhebungs- und Erstattungsfall unbeachtlich. (Rn.37)

  2. Zu den Anforderungen an den Nachweis von Vermögenslosigkeit im Rahmen der Minderjährigenhaftungsbeschränkung. (Rn.46)

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