LG Stendal Kammer für Handelssachen, 2019-01-31, 31 O 32/18

31 O 32/18Kantonsgericht31.01.2019

Regest

1. Die Vergabe einer Jagderlaubnis im Rahmen von Mitpachtverhältnissen kann nur gemeinschaftlich erfolgen. 2. Nach dem Landjagdgesetz Brandenburg bedarf die entgeltliche Erteilung einer Jagderlaubnis der Schriftform. Die Schriftform ist nur gewahrt, wenn der Jagdausübungsberechtigte den Jagderlaubnisschein unterschreibt. Bei einer Mehrzahl von Jagdausübungsberechtigten bedarf es der Unterschrift aller. 3. Vermitteln die Mitpächter beide gegen Entgelt Jagdgelegenheiten, so stehen sie in einem Wettbewerbsverhältnis im Sinne des UWG. Verfahrensgang nachgehend Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt 9. Zivilsenat, 1. August 2019, 9 U 13/19, Urteil

Gesamter Gesetzestext

LG Stendal Kammer für Handelssachen — 31 O 32/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-31

Aktenzeichen: 31 O 32/18

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 709 Abs 1 BGB, § 11 Abs 1 BJagdG, § 16 Abs 1 S 3 JagdG BB, § 16 Abs 1 S 4 JagdG BB, § 16 Abs 2 S 1 JagdG BB ... mehr

Orientierungssatz

  1. Die Vergabe einer Jagderlaubnis im Rahmen von Mitpachtverhältnissen kann nur gemeinschaftlich erfolgen.

  2. Nach dem Landjagdgesetz Brandenburg bedarf die entgeltliche Erteilung einer Jagderlaubnis der Schriftform. Die Schriftform ist nur gewahrt, wenn der Jagdausübungsberechtigte den Jagderlaubnisschein unterschreibt. Bei einer Mehrzahl von Jagdausübungsberechtigten bedarf es der Unterschrift aller.

  3. Vermitteln die Mitpächter beide gegen Entgelt Jagdgelegenheiten, so stehen sie in einem Wettbewerbsverhältnis im Sinne des UWG.

Verfahrensgang

nachgehend Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt 9. Zivilsenat, 1. August 2019, 9 U 13/19, Urteil

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