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2 Sa 322/16 E•Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt 2. Kammer, 2019-01-17, 2 Sa 322/16 E
2 Sa 322/16 EArbeitsgericht / 2. Kammer17.01.2019
Den Anspruch stellenden Arbeitnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen der von ihm begehrten Entgeltgruppe. Enthält die maßgebliche Fallgruppe Merkmale, die eine Heraushebung gegenüber den Anforderungen einer Ausgangsfallgruppe begründen, hat der Arbeitnehmer substantiiert Tatsachen vorzutragen, aus denen sich im Wege eines wertenden Vergleichs die geforderte Heraushebung der ihm dauerhaft übertragenen Tätigkeit ergibt (hier: begehrte Eingruppierung nach Anl 1 Teil V Abschn 3 Entgeltgr 8 Fallgr 6 TV EntgO).(Rn.53)
Entscheidungsdatum: 2019-01-17
Aktenzeichen: 2 Sa 322/16 E
ECLI: ECLI:DE:LAGST:2019:0117.2SA322.16E.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: Anl 1 Teil V Abschn 3 Entgeltgr 8 Fallgr 6 TV EntgO Bund, § 12 TVöD, § 138 ZPO
Den Anspruch stellenden Arbeitnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen der von ihm begehrten Entgeltgruppe. Enthält die maßgebliche Fallgruppe Merkmale, die eine Heraushebung gegenüber den Anforderungen einer Ausgangsfallgruppe begründen, hat der Arbeitnehmer substantiiert Tatsachen vorzutragen, aus denen sich im Wege eines wertenden Vergleichs die geforderte Heraushebung der ihm dauerhaft übertragenen Tätigkeit ergibt (hier: begehrte Eingruppierung nach Anl 1 Teil V Abschn 3 Entgeltgr 8 Fallgr 6 TV EntgO).(Rn.53)
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