Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt 2. Kammer, 2018-11-08, 2 Sa 186/16

2 Sa 186/16Arbeitsgericht / 2. Kammer08.11.2018

Regest

Begehrt der Arbeitnehmer die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe, die als Tätigkeitsmerkmal besondere Fachkenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die von ihm überwiegend ausgeübte Tätigkeit dieses Merkmal erfordert.(Rn.32)

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt 2. Kammer — 2 Sa 186/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-08

Aktenzeichen: 2 Sa 186/16

ECLI: ECLI:DE:LAGST:2018:1108.2SA186.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Orientierungssatz

Begehrt der Arbeitnehmer die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe, die als Tätigkeitsmerkmal besondere Fachkenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die von ihm überwiegend ausgeübte Tätigkeit dieses Merkmal erfordert.(Rn.32)

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