Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt 2. Kammer, 2018-10-11, 2 Sa 47/16

2 Sa 47/16Arbeitsgericht / 2. Kammer11.10.2018

Regest

Wird in einer arbeitsvertraglichen Vergütungsabrede als Stundensatz für den Lohn der Berechnungsfaktor "pro Wochenstunde" vereinbart, ergibt die Auslegung, dass der Arbeitnehmer den Stundensatz nicht pro geleisteter Arbeitsstunde verlangen kann.(Rn.41) (Rn.42) Liegt insofern hinsichtlich der Höhe der Vergütung ein versteckter Dissens zwischen der Arbeitsvertragsparteien vor, schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mangels wirksamer Vergütungsvereinbarung gemäß § 612 Abs. 2 BGB für seine Tätigkeit die ortsübliche Vergütung.(Rn.47)

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt 2. Kammer — 2 Sa 47/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-11

Aktenzeichen: 2 Sa 47/16

ECLI: ECLI:DE:LAGST:2018:1011.2SA47.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 133 BGB, § 145ff BGB, § 155 BGB, § 157 BGB, § 305ff BGB ... mehr

Orientierungssatz

Wird in einer arbeitsvertraglichen Vergütungsabrede als Stundensatz für den Lohn der Berechnungsfaktor "pro Wochenstunde" vereinbart, ergibt die Auslegung, dass der Arbeitnehmer den Stundensatz nicht pro geleisteter Arbeitsstunde verlangen kann.(Rn.41) (Rn.42) Liegt insofern hinsichtlich der Höhe der Vergütung ein versteckter Dissens zwischen der Arbeitsvertragsparteien vor, schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mangels wirksamer Vergütungsvereinbarung gemäß § 612 Abs. 2 BGB für seine Tätigkeit die ortsübliche Vergütung.(Rn.47)

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