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2 S 337/15•LG Magdeburg 2. Zivilkammer, 2016-01-29, 2 S 337/15
2 S 337/15Kantonsgericht / II. Zivilkammer29.01.2016
Entscheidungsdatum: 2016-01-29
Aktenzeichen: 2 S 337/15
ECLI: ECLI:DE:LGMAGDE:2016:0129.2S337.15.01
Dokumenttyp: Beschluss
Der Antrag des Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens gem. § 148 ZPO wird zurückgewiesen.
1 Eine Aussetzung des Verfahrens gem. § 148 ZPO kam nicht in Betracht.
2 Dass die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits ganz oder zum Teil von einem Rechtsverhältnis abhängig, das Gegenstand eines anderen Rechtsstreits bildet, ist weder ersichtlich noch sonst dargetan worden. Insoweit trägt der Beklagte nichts dazu vor, von welchem Rechtsstreit der vorliegende abhängig sein soll.
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