Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2019-11-22, 3 K 2307/17

3 K 2307/17Verwaltungsgericht / 3. Kammer22.11.2019

Regest

Vereinbarungen über die Befreiung von öffentlichen Abgaben sind grundsätzlich nichtig, wenn sie gegen das Gebot der Gesetzmäßigkeit und Abgabengleichheit verstoßen.(Rn.33)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer — 3 K 2307/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-22

Aktenzeichen: 3 K 2307/17

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2019:1122.3K2307.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 134 BGB, § 227 AO 1977, § 55 VwVfG SL, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG ... mehr

Leitsatz

Vereinbarungen über die Befreiung von öffentlichen Abgaben sind grundsätzlich nichtig, wenn sie gegen das Gebot der Gesetzmäßigkeit und Abgabengleichheit verstoßen.(Rn.33)

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