Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2018-03-29, 2 L 1723/17

2 L 1723/17Verwaltungsgericht / 2. Kammer29.03.2018

Regest

Führt eine krankheitsbedingt langfristige Fehlzeit dazu, dass für eine Beamtin/einen Beamten betreffend den vorletzten Beurteilungszeitraum keine dienstliche Beurteilung erstellt werden konnte, so ist die hierdurch entstandene Beurteilungslücke im Rahmen eines Auswahlverfahrens für die Beförderung in ein höheres Statusamt hinzunehmen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass eine Beamtin/ein Beamter, der/die in dem Auswahlverfahren aufgrund ihrer/seiner letzten bzw. aktuellen dienstlichen Beurteilung zum Kreis der potenziell zu befördernden Kandidatinnen bzw. Kandidaten gehört, durch die nachrangige Berücksichtigung von Vorbeurteilungen, über welche sie/er krankheitsbedingt nicht verfügt, ohne weiteren Leistungsvergleich aus dem Bewerberfeld ausgeschieden wird.(Rn.20)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer — 2 L 1723/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-29

Aktenzeichen: 2 L 1723/17

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 33 Abs 3 S 1 BLV, Art 33 Abs 2 GG

Leitsatz

Führt eine krankheitsbedingt langfristige Fehlzeit dazu, dass für eine Beamtin/einen Beamten betreffend den vorletzten Beurteilungszeitraum keine dienstliche Beurteilung erstellt werden konnte, so ist die hierdurch entstandene Beurteilungslücke im Rahmen eines Auswahlverfahrens für die Beförderung in ein höheres Statusamt hinzunehmen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass eine Beamtin/ein Beamter, der/die in dem Auswahlverfahren aufgrund ihrer/seiner letzten bzw. aktuellen dienstlichen Beurteilung zum Kreis der potenziell zu befördernden Kandidatinnen bzw. Kandidaten gehört, durch die nachrangige Berücksichtigung von Vorbeurteilungen, über welche sie/er krankheitsbedingt nicht verfügt, ohne weiteren Leistungsvergleich aus dem Bewerberfeld ausgeschieden wird.(Rn.20)

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