Verwaltungsgericht des Saarlandes 5. Kammer, 2017-03-01, 5 K 609/16

5 K 609/16Verwaltungsgericht / 5. Kammer01.03.2017

Regest

Wird die Erklärung zum Grundwasserentnahmeentgelt nicht fristgerecht eingereicht, ist die Schätzung mit der zugelassenen Entnahmemenge und dann rechtmäßig, wenn die Erklärung später eingereicht wird.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 5. Kammer — 5 K 609/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-01

Aktenzeichen: 5 K 609/16

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2017:0301.5K609.16.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Wird die Erklärung zum Grundwasserentnahmeentgelt nicht fristgerecht eingereicht, ist die Schätzung mit der zugelassenen Entnahmemenge und dann rechtmäßig, wenn die Erklärung später eingereicht wird.

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