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5 K 609/16•Verwaltungsgericht des Saarlandes 5. Kammer, 2017-03-01, 5 K 609/16
5 K 609/16Verwaltungsgericht / 5. Kammer01.03.2017
Wird die Erklärung zum Grundwasserentnahmeentgelt nicht fristgerecht eingereicht, ist die Schätzung mit der zugelassenen Entnahmemenge und dann rechtmäßig, wenn die Erklärung später eingereicht wird.
Entscheidungsdatum: 2017-03-01
Aktenzeichen: 5 K 609/16
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2017:0301.5K609.16.0A
Dokumenttyp: Urteil
Wird die Erklärung zum Grundwasserentnahmeentgelt nicht fristgerecht eingereicht, ist die Schätzung mit der zugelassenen Entnahmemenge und dann rechtmäßig, wenn die Erklärung später eingereicht wird.
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