Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2016-07-19, 3 L 301/16

3 L 301/16Verwaltungsgericht / 3. Kammer19.07.2016

Regest

Fehlt es an der Bereitschaft der Pflegemutter (hier: Großmutter), die mit einem Hilfeplanverfahren auch für sie einhergehenden Pflichten zu akzeptieren, steht dies einer erfolgreichen Hilfeplanung und einer positiven Entscheidung über die Hilfe zur Erziehung und damit auch dem geltend gemachten Anspruch auf Pflegegeld entgegen.(Rn.9)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer — 3 L 301/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-19

Aktenzeichen: 3 L 301/16

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2016:0719.3L301.16.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 27 SGB 8, § 33 SGB 8, § 36a Abs 3 S 1 SGB 8, § 39 SGB 8

Leitsatz

Fehlt es an der Bereitschaft der Pflegemutter (hier: Großmutter), die mit einem Hilfeplanverfahren auch für sie einhergehenden Pflichten zu akzeptieren, steht dies einer erfolgreichen Hilfeplanung und einer positiven Entscheidung über die Hilfe zur Erziehung und damit auch dem geltend gemachten Anspruch auf Pflegegeld entgegen.(Rn.9)

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