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3 L 301/16•Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2016-07-19, 3 L 301/16
3 L 301/16Verwaltungsgericht / 3. Kammer19.07.2016
Fehlt es an der Bereitschaft der Pflegemutter (hier: Großmutter), die mit einem Hilfeplanverfahren auch für sie einhergehenden Pflichten zu akzeptieren, steht dies einer erfolgreichen Hilfeplanung und einer positiven Entscheidung über die Hilfe zur Erziehung und damit auch dem geltend gemachten Anspruch auf Pflegegeld entgegen.(Rn.9)
Entscheidungsdatum: 2016-07-19
Aktenzeichen: 3 L 301/16
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2016:0719.3L301.16.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 27 SGB 8, § 33 SGB 8, § 36a Abs 3 S 1 SGB 8, § 39 SGB 8
Fehlt es an der Bereitschaft der Pflegemutter (hier: Großmutter), die mit einem Hilfeplanverfahren auch für sie einhergehenden Pflichten zu akzeptieren, steht dies einer erfolgreichen Hilfeplanung und einer positiven Entscheidung über die Hilfe zur Erziehung und damit auch dem geltend gemachten Anspruch auf Pflegegeld entgegen.(Rn.9)
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