Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2016-11-23, 2 K 406/15

2 K 406/15Verwaltungsgericht / 2. Kammer23.11.2016

Regest

1. Ein qualifizierter Dienstunfall setzt eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Lebensgefahr bei der dienstlichen Verrichtung voraus sowie dass sich der Beamte dieser Gefahr bewusst ausgesetzt hat.(Rn.27) 2. Die Unfallaufnahme auf dem Standstreifen einer Autobahnauffahrt begründet keine besondere Lebensgefahr.(Rn.43)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer — 2 K 406/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-23

Aktenzeichen: 2 K 406/15

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2016:1123.2K406.15.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 37 Abs 1 BeamtVG, § 51 VwVfG SL

Orientierungssatz

  1. Ein qualifizierter Dienstunfall setzt eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Lebensgefahr bei der dienstlichen Verrichtung voraus sowie dass sich der Beamte dieser Gefahr bewusst ausgesetzt hat.(Rn.27)

  2. Die Unfallaufnahme auf dem Standstreifen einer Autobahnauffahrt begründet keine besondere Lebensgefahr.(Rn.43)

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