Verwaltungsgericht des Saarlandes 5. Kammer, 2016-11-24, 5 L 2382/16

5 L 2382/16Verwaltungsgericht / 5. Kammer24.11.2016

Regest

Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Umschlagen, Sortieren und Zerkleinern von gemischten gewerblichen Siedlungsabfall umfasst nicht die Annahme, Zwischenlagerung und Behandlung von Restmüll aus der grauen Tonne.(Rn.34)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 5. Kammer — 5 L 2382/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-11-24

Aktenzeichen: 5 L 2382/16

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2016:1124.5L2382.16.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 20 Abs 2 S 1 BImSchG, § 16 Abs 1 Nr 1 BImSchG

Leitsatz

Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Umschlagen, Sortieren und Zerkleinern von gemischten gewerblichen Siedlungsabfall umfasst nicht die Annahme, Zwischenlagerung und Behandlung von Restmüll aus der grauen Tonne.(Rn.34)

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