Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer, 2016-10-11, 6 L 1357/16

6 L 1357/16Verwaltungsgericht / Chamber 611.10.2016

Regest

Der mit der Neuregelung des Ausweisungsrecht zum 01.01.2016 einhergehende Systemwechsel von einer Ermessensausweisung zu einer gebundenen, am Verhältnismäßigkeitsmaßstab zu messenden Abwägungsentscheidung beinhaltet keine neue Beschränkung im Sinne der Stillhalteklausel des Art. 13 ARB 1/80 (juris: EWGAssRBes 1/80).(Rn.16)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer — 6 L 1357/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-11

Aktenzeichen: 6 L 1357/16

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2016:1011.6L1357.16.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: Art 7 S 1 EWGAssRBes 1/80, Art 13 EWGAssRBes 1/80, Art 14 EWGAssRBes 1/80, § 53 Abs 1 AufenthG 2004, § 54 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004 ... mehr

Leitsatz

Der mit der Neuregelung des Ausweisungsrecht zum 01.01.2016 einhergehende Systemwechsel von einer Ermessensausweisung zu einer gebundenen, am Verhältnismäßigkeitsmaßstab zu messenden Abwägungsentscheidung beinhaltet keine neue Beschränkung im Sinne der Stillhalteklausel des Art. 13 ARB 1/80 (juris: EWGAssRBes 1/80).(Rn.16)

Orientierungssatz

Zur Abwägung eines Bleibeinteresses aufgrund der Personensorge für fünf Kinder und dem Ausweisungsinteresse aufgrund gewerbsmäßigem Drogenhandel.(Rn.53)

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