Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2016-01-19, 2 K 954/14

2 K 954/14Verwaltungsgericht / 2. Kammer19.01.2016

Regest

1. Altersgrenzen für die Einstellung in eine Beamtenlaufbahn bedürfen auch auf Bundesebene einer gesetzlichen Grundlage.(Rn.28) 2. § 48 BHO reicht als gesetzliche Grundlage nicht aus, da in dieser Bestimmung die wesentlichen Entscheidungen zu einer Altersgrenze nicht inhaltlich selbst getroffen worden sind.(Rn.22) (Rn.30)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer — 2 K 954/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-19

Aktenzeichen: 2 K 954/14

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2016:0119.2K954.14.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 7 BBG, § 48 BHO, Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG

Leitsatz

  1. Altersgrenzen für die Einstellung in eine Beamtenlaufbahn bedürfen auch auf Bundesebene einer gesetzlichen Grundlage.(Rn.28)

  2. § 48 BHO reicht als gesetzliche Grundlage nicht aus, da in dieser Bestimmung die wesentlichen Entscheidungen zu einer Altersgrenze nicht inhaltlich selbst getroffen worden sind.(Rn.22) (Rn.30)

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