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6 L 70/16•Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer, 2016-07-21, 6 L 70/16
6 L 70/16Verwaltungsgericht / Chamber 621.07.2016
1. Der Erlaubnisvorbehalt des § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV (juris: GlüStVtr SL 2012) für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten ist sowohl verfassungs- als auch unionsrechtskonform.(Rn.8) 2. Eine umfassende glücksspielrechtliche Untersagung der Vermittlung unerlaubter Sportwetten ist gerechtfertigt, wenn das vermittelte Sportwettangebot des Sportwettveranstalters wegen unzulässiger Wettformen nicht erlaubnisfähig ist; die Vermittlungstätigkeit teilt wegen ihres akzessorischen Charakters umfassend das rechtliche Schicksal der Veranstaltung von Sportwetten.(Rn.50)
Entscheidungsdatum: 2016-07-21
Aktenzeichen: 6 L 70/16
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2016:0721.6L70.16.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Art 56 AEUV, § 4 Abs 1 S 1 GlüStVtr SL 2012, § 9 Abs 1 S 2 GlüStVtr SL 2012, § 4a GlüStVtr SL 2012, § 4 Abs 4 GlüStVtr SL 2012 ... mehr
Der Erlaubnisvorbehalt des § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV (juris: GlüStVtr SL 2012) für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten ist sowohl verfassungs- als auch unionsrechtskonform.(Rn.8)
Eine umfassende glücksspielrechtliche Untersagung der Vermittlung unerlaubter Sportwetten ist gerechtfertigt, wenn das vermittelte Sportwettangebot des Sportwettveranstalters wegen unzulässiger Wettformen nicht erlaubnisfähig ist; die Vermittlungstätigkeit teilt wegen ihres akzessorischen Charakters umfassend das rechtliche Schicksal der Veranstaltung von Sportwetten.(Rn.50)
Vergleiche zu Leitsatz 1. BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015, 8 B 36/14, ZfWG 2015, 227; OVG Koblenz, Beschluss vom 28.01.2016, 6 B 11140/15, ZfWG 2016, 153; OVG Saarlouis, Beschluss vom 12.05.2016, 1 B 199/15, juris.(Rn.12)
Die normative Ausgestaltung des Konzessionserteilungsverfahrens im GlüStVtr SL 2012 bietet eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Durchführung des Erlaubnisverfahrens und ist insbesondere auch unionsrechtlich nicht zu beanstanden (So auch OVG Saarlouis, Beschluss vom 08.06.2015 - 1 B 14/15 -, juris; OVG Koblenz, Beschluss vom 28.01.2016, 6 B 11140/15, ZfWG 2016, 153).(Rn.13)
Bestehen keine Zweifel an dem Fehlen der Erlaubnisfähigkeit der ausgeübten Vermittlungstätigkeit, rechtfertigt der Erlaubnisvorbehalt grundsätzlich auch eine vollständige Untersagung der Sportwettenvermittlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.06.2011, 8 C 2/10, NVwZ 2011, 1328; OVG Saarlouis, Beschluss vom 08.06.2015, 1 B 14/15, juris).(Rn.60)
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