Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2016-04-05, 3 K 106/16

3 K 106/16Verwaltungsgericht / 3. Kammer05.04.2016

Regest

In einem Verfahren, in dem d. Kl. die Untersagung eines Auskunftsbegehrens eines Landtagsausschusses gegenüber dem Ministerium für Finanzen im Zusammenhang mit sog. Steuer-CD-Datensätzen begehrt, ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 2. Halbsatz VwGO wegen der Rechtswegzuweisung in § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO nicht eröffnet.(Rn.1)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer — 3 K 106/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-05

Aktenzeichen: 3 K 106/16

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2016:0405.3K106.16.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 30 AO, § 33 Abs 1 Nr 1 FGO, § 33 Abs 2 FGO, § 40 Abs 2 S 1 Halbs 2 VwGO, Art 77 Abs 1 S 1 Verf SL

Leitsatz

In einem Verfahren, in dem d. Kl. die Untersagung eines Auskunftsbegehrens eines Landtagsausschusses gegenüber dem Ministerium für Finanzen im Zusammenhang mit sog. Steuer-CD-Datensätzen begehrt, ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 2. Halbsatz VwGO wegen der Rechtswegzuweisung in § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO nicht eröffnet.(Rn.1)

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