Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer, 2015-04-14, 6 K 2086/13

6 K 2086/13Verwaltungsgericht / Chamber 614.04.2015

Regest

Für die Frage der Beihilfefähigkeit einer Spezial-Kinderbrille nach saarländischem Beihilferecht kommt es wegen Fehlens einer normativen abstrakt-generellen Härtefallregelung allein darauf an, ob die entstandenen Aufwendungen für Gläser und Brillengestell medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen waren.(Rn.30)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer — 6 K 2086/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-14

Aktenzeichen: 6 K 2086/13

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2015:0414.6K2086.13.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: Art 33 Abs 5 GG, § 67 Abs 1 BG SL, § 67 Abs 10 BG SL, § 5 Abs 1 BhV SL, § 5 Abs 2 BhV SL

Leitsatz

Für die Frage der Beihilfefähigkeit einer Spezial-Kinderbrille nach saarländischem Beihilferecht kommt es wegen Fehlens einer normativen abstrakt-generellen Härtefallregelung allein darauf an, ob die entstandenen Aufwendungen für Gläser und Brillengestell medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen waren.(Rn.30)

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