Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2015-03-06, 2 L 1911/14

2 L 1911/14Verwaltungsgericht / 2. Kammer06.03.2015

Regest

Es stellt keinen Verfahrensfehler dar, wenn ein bereits vor Erlass der Zurruhesetzungsverfügung anwaltlich vertretener Antragsteller nicht auf die Möglichkeit, die Beteiligung des Personalrates im Zurruhesetzungsverfahren zu beantragen, hingewiesen worden ist und eine Beteiligung deshalb unterblieben ist.(Rn.11)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer — 2 L 1911/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-03-06

Aktenzeichen: 2 L 1911/14

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2015:0306.2L1911.14.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 26 Abs 1 S 1 BeamtStG, § 26 Abs 1 S 3 BeamtStG, § 27 Abs 1 BeamtStG, § 78 Abs 2 S 2 BPersVG, § 45 Abs 1 BG SL ... mehr

Leitsatz

Es stellt keinen Verfahrensfehler dar, wenn ein bereits vor Erlass der Zurruhesetzungsverfügung anwaltlich vertretener Antragsteller nicht auf die Möglichkeit, die Beteiligung des Personalrates im Zurruhesetzungsverfahren zu beantragen, hingewiesen worden ist und eine Beteiligung deshalb unterblieben ist.(Rn.11)

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