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2 L 2062/14•Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2014-12-19, 2 L 2062/14
2 L 2062/14Verwaltungsgericht / 2. Kammer19.12.2014
Ein auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand gerichteter Antrag kann mit der Begründung abgelehnt werden, dass im Rahmen der Konsolidierung des Landeshaushalts auch Stelleneinsparungen erbracht werden müssten, wovon der Bereich des Justizvollzugsdienstes nicht ausgenommen sei.(Rn.9)
Entscheidungsdatum: 2014-12-19
Aktenzeichen: 2 L 2062/14
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:1219.2L2062.14.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 132 BG SL, § 128 Abs 2 BG SL, § 53 Abs 1 S 1 BBG
Ein auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand gerichteter Antrag kann mit der Begründung abgelehnt werden, dass im Rahmen der Konsolidierung des Landeshaushalts auch Stelleneinsparungen erbracht werden müssten, wovon der Bereich des Justizvollzugsdienstes nicht ausgenommen sei.(Rn.9)
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