Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2015-03-24, 2 K 830/13

2 K 830/13Verwaltungsgericht / 2. Kammer24.03.2015

Regest

Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Zahlung einer Verwendungszulage sind nicht erfüllt, wenn eine Gemeinde dem Nothaushaltsrecht unterliegt und dieses die Begründung von Zahlungsverpflichtungen der Kommune infolge der Beförderung eines Beamten ausschließt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.12.2014 - 2 B 110/13 - )(Rn.28) (Rn.33)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer — 2 K 830/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-24

Aktenzeichen: 2 K 830/13

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2015:0324.2K830.13.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: Art 5 Abs 1 S 1 BesAnpÄndG SL 2012, § 88 Abs 1 KSVG SL, § 84 Abs 1 KSVG SL, § 84 Abs 2 KSVG SL, § 84 Abs 3 KSVG SL ... mehr

Leitsatz

Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Zahlung einer Verwendungszulage sind nicht erfüllt, wenn eine Gemeinde dem Nothaushaltsrecht unterliegt und dieses die Begründung von Zahlungsverpflichtungen der Kommune infolge der Beförderung eines Beamten ausschließt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.12.2014 - 2 B 110/13 - )(Rn.28) (Rn.33)

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