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6 K 262/14•Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer, 2014-12-11, 6 K 262/14
6 K 262/14Verwaltungsgericht / Chamber 611.12.2014
Einzelfall einer erfolglosen Klage gegen eine Ausweisungsverfügung(Rn.22)
Entscheidungsdatum: 2014-12-11
Aktenzeichen: 6 K 262/14
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:1211.6K262.14.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 33 Nr 1 AufenthG 2004, § 56 AufenthG 2004, § 11 Abs 1 AufenthG 2004, Art 8 Abs 2 MRK, Art 6 Abs 1 GG ... mehr
Einzelfall einer erfolglosen Klage gegen eine Ausweisungsverfügung(Rn.22)
Zwar stellt die Geburt eines Ausländers im Bundesgebiet allgemein einen gewichtigen, gegen eine Aufenthaltsbeendigung sprechenden Abwägungsgesichtspunkt dar. Gleichwohl kommt eine Ausweisung in Betracht, wenn es der Ausländer nicht geschafft hat, sich in das soziale und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland zu integrieren. (Rn.34)
Einer Ausweisung steht nicht entgegen, dass mangels geklärter Staatsangehörigkeit noch nicht absehbar ist, in welchen Staat der Ausländer abgeschoben werden könnte.(Rn.40)
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