Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer, 2014-12-11, 6 K 262/14

6 K 262/14Verwaltungsgericht / Chamber 611.12.2014

Regest

Einzelfall einer erfolglosen Klage gegen eine Ausweisungsverfügung(Rn.22)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer — 6 K 262/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-11

Aktenzeichen: 6 K 262/14

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:1211.6K262.14.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 33 Nr 1 AufenthG 2004, § 56 AufenthG 2004, § 11 Abs 1 AufenthG 2004, Art 8 Abs 2 MRK, Art 6 Abs 1 GG ... mehr

Leitsatz

Einzelfall einer erfolglosen Klage gegen eine Ausweisungsverfügung(Rn.22)

Orientierungssatz

  1. Zwar stellt die Geburt eines Ausländers im Bundesgebiet allgemein einen gewichtigen, gegen eine Aufenthaltsbeendigung sprechenden Abwägungsgesichtspunkt dar. Gleichwohl kommt eine Ausweisung in Betracht, wenn es der Ausländer nicht geschafft hat, sich in das soziale und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland zu integrieren. (Rn.34)

  2. Einer Ausweisung steht nicht entgegen, dass mangels geklärter Staatsangehörigkeit noch nicht absehbar ist, in welchen Staat der Ausländer abgeschoben werden könnte.(Rn.40)

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