Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer, 2013-04-16, 6 K 90/12

6 K 90/12Verwaltungsgericht / Chamber 616.04.2013

Regest

1. Die Akupunktmassage nach Penzel ist nicht wissenschaftlich allgemein anerkannt.(Rn.20) 2. Die Verbreitung einer Behandlungsmethode besagt ebenso wie ihre angebliche empirische Wirksamkeit nicht darüber, ob die begründete Aussicht einer wissenschaftlichen Anerkennung besteht.(Rn.25)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer — 6 K 90/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-16

Aktenzeichen: 6 K 90/12

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2013:0416.6K90.12.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 6 Abs 1 S 1 BBhV, § 6 Abs 1 S 2 BBhV

Leitsatz

  1. Die Akupunktmassage nach Penzel ist nicht wissenschaftlich allgemein anerkannt.(Rn.20)

  2. Die Verbreitung einer Behandlungsmethode besagt ebenso wie ihre angebliche empirische Wirksamkeit nicht darüber, ob die begründete Aussicht einer wissenschaftlichen Anerkennung besteht.(Rn.25)

Orientierungssatz

Es kommt nicht darauf an, ob die wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode im konkreten Einzelfall zu einem therapeutischen Erfolg geführt hat; eine solche Erfolgsabhängigkeit ist dem Beihilferecht fremd (vgl. VG Saarlouis, Urteil vom 28.04.1999 - 3 K 125/94 -, ebenfalls zur Akupunktmassage (APM) nach Penzel).(Rn.24)

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.