Verwaltungsgericht des Saarlandes 5. Kammer, 2013-03-20, 5 L 1781/12

5 L 1781/12Verwaltungsgericht / 5. Kammer20.03.2013

Regest

1. Eine nach § 64 Abs. 3 Satz 5 LBO (juris: BauO SL) als erteilt geltende Baugenehmigung, die im Widerspruch zu einer Veränderungssperre steht, kann durch einen für sofort vollziehbar erklärten Bescheid nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zurückgenommen werden.(Rn.22) 2. Der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes muss noch keine Details über den künftigen Plan enthalten, sondern nur hinreichend deutlich die zugrundeliegende Planungsabsicht der Gemeinde zu erkennen geben.(Rn.25)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 5. Kammer — 5 L 1781/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-20

Aktenzeichen: 5 L 1781/12

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2013:0320.5L1781.12.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 14 Abs 1 BauGB, § 64 Abs 3 S 5 BauO SL

Leitsatz

  1. Eine nach § 64 Abs. 3 Satz 5 LBO (juris: BauO SL) als erteilt geltende Baugenehmigung, die im Widerspruch zu einer Veränderungssperre steht, kann durch einen für sofort vollziehbar erklärten Bescheid nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zurückgenommen werden.(Rn.22)

  2. Der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes muss noch keine Details über den künftigen Plan enthalten, sondern nur hinreichend deutlich die zugrundeliegende Planungsabsicht der Gemeinde zu erkennen geben.(Rn.25)

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