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3 K 1217/13•Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2014-10-22, 3 K 1217/13
3 K 1217/13Verwaltungsgericht / 3. Kammer22.10.2014
Eine Satzungsregelung, wonach für die Einleitung von als Brauchwasser genutztem Niederschlagswasser sowohl eine Schmutzwassergebühr als auch die volle Niederschlagswassergebühr erhoben wird, führt zu einer unzulässigen Doppelbelastung.(Rn.23)
Entscheidungsdatum: 2014-10-22
Aktenzeichen: 3 K 1217/13
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:1022.3K1217.13.0A
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Normen: § 2 Abs 1 KAG SL, § 4 Abs 2 KAG SL, § 6 Abs 3 KAG SL, § 8 KAG SL
Eine Satzungsregelung, wonach für die Einleitung von als Brauchwasser genutztem Niederschlagswasser sowohl eine Schmutzwassergebühr als auch die volle Niederschlagswassergebühr erhoben wird, führt zu einer unzulässigen Doppelbelastung.(Rn.23)
Eine Satzung ohne wirksame Maßstabsregelung kann nicht zur Gebührenerhebung herangezogen werden.(Rn.25)
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