Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2014-10-22, 3 K 1217/13

3 K 1217/13Verwaltungsgericht / 3. Kammer22.10.2014

Regest

Eine Satzungsregelung, wonach für die Einleitung von als Brauchwasser genutztem Niederschlagswasser sowohl eine Schmutzwassergebühr als auch die volle Niederschlagswassergebühr erhoben wird, führt zu einer unzulässigen Doppelbelastung.(Rn.23)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer — 3 K 1217/13 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2014-10-22

Aktenzeichen: 3 K 1217/13

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:1022.3K1217.13.0A

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Normen: § 2 Abs 1 KAG SL, § 4 Abs 2 KAG SL, § 6 Abs 3 KAG SL, § 8 KAG SL

Leitsatz

Eine Satzungsregelung, wonach für die Einleitung von als Brauchwasser genutztem Niederschlagswasser sowohl eine Schmutzwassergebühr als auch die volle Niederschlagswassergebühr erhoben wird, führt zu einer unzulässigen Doppelbelastung.(Rn.23)

Orientierungssatz

Eine Satzung ohne wirksame Maßstabsregelung kann nicht zur Gebührenerhebung herangezogen werden.(Rn.25)

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