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3 K 430/14•Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2014-07-04, 3 K 430/14
3 K 430/14Verwaltungsgericht / 3. Kammer04.07.2014
Zur Auslegung von § 53 Abs. 1 Nr. 2 BAföG; hier Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit zum Beginn eines Monats durch den Bruder des Auszubildenden.(Rn.16)
Entscheidungsdatum: 2014-07-04
Aktenzeichen: 3 K 430/14
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:0704.3K430.14.0A
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Zur Auslegung von § 53 Abs. 1 Nr. 2 BAföG; hier Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit zum Beginn eines Monats durch den Bruder des Auszubildenden.(Rn.16)
Tritt die Änderung zuungunsten des Auszubildenden mit Beginn eines Monats ein, so ist diese Änderung erst vom Beginn des folgenden Monats an zu berücksichtigen.(Rn.18)
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