Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2014-07-04, 3 K 430/14

3 K 430/14Verwaltungsgericht / 3. Kammer04.07.2014

Regest

Zur Auslegung von § 53 Abs. 1 Nr. 2 BAföG; hier Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit zum Beginn eines Monats durch den Bruder des Auszubildenden.(Rn.16)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer — 3 K 430/14 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2014-07-04

Aktenzeichen: 3 K 430/14

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:0704.3K430.14.0A

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Leitsatz

Zur Auslegung von § 53 Abs. 1 Nr. 2 BAföG; hier Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit zum Beginn eines Monats durch den Bruder des Auszubildenden.(Rn.16)

Orientierungssatz

Tritt die Änderung zuungunsten des Auszubildenden mit Beginn eines Monats ein, so ist diese Änderung erst vom Beginn des folgenden Monats an zu berücksichtigen.(Rn.18)

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