Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2014-04-08, 3 K 940/13

3 K 940/13Verwaltungsgericht / 3. Kammer08.04.2014

Regest

Zur Frage, ob beim Einsatz einer Arbeitsassistenz eines schwerbehinderten Menschen Bereitschaftszeiten zu berücksichtigen sind (bejaht) und zur Höhe des zu vergütenden Stundensatzes.(Rn.20)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer — 3 K 940/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-08

Aktenzeichen: 3 K 940/13

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:0408.3K940.13.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 102 Abs 2 SGB 9, § 102 Abs 4 SGB 9

Leitsatz

Zur Frage, ob beim Einsatz einer Arbeitsassistenz eines schwerbehinderten Menschen Bereitschaftszeiten zu berücksichtigen sind (bejaht) und zur Höhe des zu vergütenden Stundensatzes.(Rn.20)

Orientierungssatz

  1. Die Höhe der Vergütung hängt entscheidend davon ab, welche qualitativen Anforderungen an die konkreten Assistenzleistungen gestellt werden.(Rn.21)

  2. Sind Hilfeleistungen in zeitlicher Hinsicht nicht kalkulierbar bzw. planbar und übersteigen sie ganz eindeutig das Maß dessen, was mit Hilfe von Kollegen am Arbeitsplatz in zumutbarer Weise zu bewältigen ist, besteht ein zusätzlich zu befriedigender (Bereitschafts-)Assistenzbedarf (hier im Umfang von weiteren vier Stunden).(Rn.26)

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