Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2014-04-08, 2 K 1876/12

2 K 1876/12Verwaltungsgericht / 2. Kammer08.04.2014

Regest

1. Ein Beamter kann aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in der Regel keinen Anspruch auf Beförderung herleiten.(Rn.41) (Rn.46) 2. Die Gewährung einer Verwendungszulage kommt erst in Betracht, wenn einer Beförderung des Beamten in das höherwertige Amt keine laufbahnrechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen (Beförderungsreife).(Rn.64)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer — 2 K 1876/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-08

Aktenzeichen: 2 K 1876/12

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:0408.2K1876.12.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 19 Abs 2 BBesG, § 46 Abs 1 S 1 BBesG, Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 11 Abs 3 Nr 3 BG SL ... mehr

Leitsatz

  1. Ein Beamter kann aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in der Regel keinen Anspruch auf Beförderung herleiten.(Rn.41) (Rn.46)

  2. Die Gewährung einer Verwendungszulage kommt erst in Betracht, wenn einer Beförderung des Beamten in das höherwertige Amt keine laufbahnrechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen (Beförderungsreife).(Rn.64)

Orientierungssatz

Zu Leitsatz 2: vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09.

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