Verwaltungsgericht des Saarlandes 1. Kammer, 2014-10-07, 1 L 1120/14

1 L 1120/14Verwaltungsgericht / 1. Kammer07.10.2014

Regest

Steht die in der Sphäre des Erlaubnisinhabers liegende Betriebseinstellung tatsächlich fest, muss der Erlaubnisinhaber darlegen und beweisen, dass die festgestellte Betriebseinstellung den Zeitraum von einem Jahr nicht übersteigt.(Rn.7)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 1. Kammer — 1 L 1120/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-07

Aktenzeichen: 1 L 1120/14

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:1007.1L1120.14.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 33i GewO, § 49 GewO, § 9 Abs 2 SpielhG SL

Leitsatz

Steht die in der Sphäre des Erlaubnisinhabers liegende Betriebseinstellung tatsächlich fest, muss der Erlaubnisinhaber darlegen und beweisen, dass die festgestellte Betriebseinstellung den Zeitraum von einem Jahr nicht übersteigt.(Rn.7)

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