Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2014-10-21, 2 K 381/13

2 K 381/13Verwaltungsgericht / 2. Kammer21.10.2014

Regest

Ein Beamter kann aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in der Regel keinen Anspruch auf Beförderung herleiten.(Rn.19) (Rn.24)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer — 2 K 381/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-21

Aktenzeichen: 2 K 381/13

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:1021.2K381.13.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 19 Abs 2 BBesG, Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 11 Abs 3 Nr 3 BG SL ... mehr

Leitsatz

Ein Beamter kann aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in der Regel keinen Anspruch auf Beförderung herleiten.(Rn.19) (Rn.24)

Orientierungssatz

Aus dem Umstand, dass ein Beamter die Funktion der Ständigen Vertreters der Leitung einer Förderschule bereits seit über einem Jahr ausgeübt hat, lässt sich kein Beförderungsanspruch herleiten.(Rn.22)

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