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2 K 381/13•Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2014-10-21, 2 K 381/13
2 K 381/13Verwaltungsgericht / 2. Kammer21.10.2014
Ein Beamter kann aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in der Regel keinen Anspruch auf Beförderung herleiten.(Rn.19) (Rn.24)
Entscheidungsdatum: 2014-10-21
Aktenzeichen: 2 K 381/13
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:1021.2K381.13.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 19 Abs 2 BBesG, Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 11 Abs 3 Nr 3 BG SL ... mehr
Ein Beamter kann aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in der Regel keinen Anspruch auf Beförderung herleiten.(Rn.19) (Rn.24)
Aus dem Umstand, dass ein Beamter die Funktion der Ständigen Vertreters der Leitung einer Förderschule bereits seit über einem Jahr ausgeübt hat, lässt sich kein Beförderungsanspruch herleiten.(Rn.22)
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