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6 L 162/14•Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer, 2014-03-05, 6 L 162/14
6 L 162/14Verwaltungsgericht / Chamber 605.03.2014
1. Der Hinweis darauf, dass eine behindertengerechte Wohnung benötigt wird und deshalb zurzeit eine gemeindeeigene Wohnung ausscheidet, reicht nicht aus um darzutun, dass die Obdachlosenbehörde sich vor der Inanspruchnahme des Nichtstörens hinreichend um eine anderweitige Unterbringungsmöglichkeit bemüht hat.(Rn.5) 2. Die Obdachlosenbehörde hat die Vollzugsfolgen durch Aufhebung der Einweisungsverfügung und Räumung der Wohnung zu beseitigen.(Rn.7)
Entscheidungsdatum: 2014-03-05
Aktenzeichen: 6 L 162/14
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:0305.6L162.14.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 6 Abs 1 PolG SL, § 8 Abs 1 PolG SL
Der Hinweis darauf, dass eine behindertengerechte Wohnung benötigt wird und deshalb zurzeit eine gemeindeeigene Wohnung ausscheidet, reicht nicht aus um darzutun, dass die Obdachlosenbehörde sich vor der Inanspruchnahme des Nichtstörens hinreichend um eine anderweitige Unterbringungsmöglichkeit bemüht hat.(Rn.5)
Die Obdachlosenbehörde hat die Vollzugsfolgen durch Aufhebung der Einweisungsverfügung und Räumung der Wohnung zu beseitigen.(Rn.7)
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