Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2013-01-14, 10 L 1749/12

10 L 1749/12Verwaltungsgericht / Chamber 1014.01.2013

Regest

Der bloße einmalige Besitz auch einer nur geringen Menge eines Betäubungsmittels ist ein Indiz für die Einnahme der Droge und bei harten Drogen eine taugliche, hinreichend aussagekräftige Anknüpfungstatsache für eine Überprüfung der Kraftfahreignung gemäß § 14 Abs 1 FeV.(Rn.11)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer — 10 L 1749/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-14

Aktenzeichen: 10 L 1749/12

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2013:0114.10L1749.12.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 11 Abs 8 FeV, § 3 StVG, § 4 Abs 1 FeV, § 46 FeV

Leitsatz

Der bloße einmalige Besitz auch einer nur geringen Menge eines Betäubungsmittels ist ein Indiz für die Einnahme der Droge und bei harten Drogen eine taugliche, hinreichend aussagekräftige Anknüpfungstatsache für eine Überprüfung der Kraftfahreignung gemäß § 14 Abs 1 FeV.(Rn.11)

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