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3 K 1770/12•Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2013-12-18, 3 K 1770/12
3 K 1770/12Verwaltungsgericht / 3. Kammer18.12.2013
Einem Betreiber einer Abwasseranlage muss bewusst sein, dass er Privatgrundstücke nur in Anspruch nehmen darf, wenn - und so lange - der Eigentümer ihm dies vertraglich gestattet bzw. ihm eine dingliche Sicherung in Form einer Grunddienstbarkeit bestellt hat bzw. wenn er gegenüber dem Eigentümer ein Zwangsrecht erwirkt hat.(Rn.3)
Entscheidungsdatum: 2013-12-18
Aktenzeichen: 3 K 1770/12
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2013:1218.3K1770.12.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 93 WasG SL, § 50a WasG SL
Einem Betreiber einer Abwasseranlage muss bewusst sein, dass er Privatgrundstücke nur in Anspruch nehmen darf, wenn - und so lange - der Eigentümer ihm dies vertraglich gestattet bzw. ihm eine dingliche Sicherung in Form einer Grunddienstbarkeit bestellt hat bzw. wenn er gegenüber dem Eigentümer ein Zwangsrecht erwirkt hat.(Rn.3)
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