Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2013-12-18, 3 K 1770/12

3 K 1770/12Verwaltungsgericht / 3. Kammer18.12.2013

Regest

Einem Betreiber einer Abwasseranlage muss bewusst sein, dass er Privatgrundstücke nur in Anspruch nehmen darf, wenn - und so lange - der Eigentümer ihm dies vertraglich gestattet bzw. ihm eine dingliche Sicherung in Form einer Grunddienstbarkeit bestellt hat bzw. wenn er gegenüber dem Eigentümer ein Zwangsrecht erwirkt hat.(Rn.3)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer — 3 K 1770/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-18

Aktenzeichen: 3 K 1770/12

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2013:1218.3K1770.12.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 93 WasG SL, § 50a WasG SL

Leitsatz

Einem Betreiber einer Abwasseranlage muss bewusst sein, dass er Privatgrundstücke nur in Anspruch nehmen darf, wenn - und so lange - der Eigentümer ihm dies vertraglich gestattet bzw. ihm eine dingliche Sicherung in Form einer Grunddienstbarkeit bestellt hat bzw. wenn er gegenüber dem Eigentümer ein Zwangsrecht erwirkt hat.(Rn.3)

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