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3 L 40/14•Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2014-01-27, 3 L 40/14
3 L 40/14Verwaltungsgericht / 3. Kammer27.01.2014
Die öffentlich von einer Oberbürgermeisterin geäußerte Forderung nach einem NPD-Verbot verletzt vor dem Hintergrund der am 14.12.2012 auf fundierter Grundlage seitens des Bundesrats beschlossenen Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens das Neutralitätsgebot jedenfalls dann nicht, wenn die NPD bzw. ihre Untergliederungen in der Vergangenheit gemeindliche Einrichtungen der in Rede stehenden Stadt zur Durchführung von Parteiveranstaltungen genutzt haben und im Rahmen einer solchen Veranstaltung eine volksverhetzende Rede gehalten wurde.(Rn.14)
Entscheidungsdatum: 2014-01-27
Aktenzeichen: 3 L 40/14
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:0127.3L40.14.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Die öffentlich von einer Oberbürgermeisterin geäußerte Forderung nach einem NPD-Verbot verletzt vor dem Hintergrund der am 14.12.2012 auf fundierter Grundlage seitens des Bundesrats beschlossenen Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens das Neutralitätsgebot jedenfalls dann nicht, wenn die NPD bzw. ihre Untergliederungen in der Vergangenheit gemeindliche Einrichtungen der in Rede stehenden Stadt zur Durchführung von Parteiveranstaltungen genutzt haben und im Rahmen einer solchen Veranstaltung eine volksverhetzende Rede gehalten wurde.(Rn.14)
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