Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2013-06-04, 10 L 673/13

10 L 673/13Verwaltungsgericht / Chamber 1004.06.2013

Regest

Bestehen Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers zum Führen eines KfZ, so bedarf es zur Abklärung dieser Frage zunächst lediglich einer fachärztlichen medizinischen Begutachtung; die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist insoweit nicht gerechtfertigt.(Rn.19) (Rn.21) (Rn.23)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer — 10 L 673/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-04

Aktenzeichen: 10 L 673/13

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2013:0604.10L673.13.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 11 Abs 3 S 1 Nr 1 FeV, § 11 Abs 6 S 1 FeV, § 11 Abs 6 S 2 FeV, § 11 Abs 8 S 1 FeV, § 46 Abs 1 S 1 FeV ... mehr

Leitsatz

Bestehen Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers zum Führen eines KfZ, so bedarf es zur Abklärung dieser Frage zunächst lediglich einer fachärztlichen medizinischen Begutachtung; die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist insoweit nicht gerechtfertigt.(Rn.19) (Rn.21) (Rn.23)

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