Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2013-04-05, 3 K 530/12

3 K 530/12Verwaltungsgericht / 3. Kammer05.04.2013

Regest

Nutzungsrechte an einem sog. Erbbegräbnis, die ohne zeitliche Beschränkung erworben wurden, können durch eine Änderung der Friedhofsordnung im Rahmen des Anstaltszwecks nachträglich zeitlich begrenzt und ihre Verlängerung von der Zahlung einer Gebühr abhängig gemacht werden.(Rn.13)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer — 3 K 530/12 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2013-04-05

Aktenzeichen: 3 K 530/12

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2013:0405.3K530.12.0A

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Leitsatz

Nutzungsrechte an einem sog. Erbbegräbnis, die ohne zeitliche Beschränkung erworben wurden, können durch eine Änderung der Friedhofsordnung im Rahmen des Anstaltszwecks nachträglich zeitlich begrenzt und ihre Verlängerung von der Zahlung einer Gebühr abhängig gemacht werden.(Rn.13)

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